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Der
Schweizerische Pool für Erdbebendeckung
stellt im Falle eines stärkeren Erdbebens finanzielle
Mittel bereit für die nicht versicherten Erdbebenschäden
an Gebäuden in folgenden Kantonen mit Gebäudeversicherungen:
Bern, Luzern, Nidwalden, Glarus, Zug, Fribourg, Solothurn,
Basel Stadt, Basel Land, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden,
St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Waadt,
Neuenburg und Jura.
Gerne geben auch die Kantonalen Gebäudeversicherungen
Auskunft.
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Verzeichnis aller Kantonalen Gebäudeversicherungen
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Die Interessengemeinschaft
zur Übernahme von Erdbebenschäden (IG-Erdbeben)
stellt im Falle eines stärkeren Erdbebens finanzielle
Mittel bereit für die nicht versicherten Erdbebenschäden
an Gebäuden in jenen Kantonen, welche keine staatliche
kantonale Gebäudeversicherung haben: Genf, Uri,
Schwyz, Tessin, Appenzell-Innerrhoden, Wallis, Obwalden
sowie im Fürstentum Liechtenstein und den Enklaven
Büsingen und Campione.
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Die
Gebäudeversicherung des Kantons Zürich
stellt im Falle eines stärkeren Erdbebens finanzielle
Mittel bereit für die nicht versicherten Erdbebenschäden
an Gebäuden im Kanton Zürich.
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Die Swiss Re wurde 1863
in Zürich gegründet und ist heute einer der
weltweit führenden und finanzstärksten Rückversicherer.
Die Swiss Re Gruppe ist mit mehr als 70 Büros in
über 30 Ländern vertreten.
Die Aufgabe des Rückversicherers besteht darin,
den Anteil von grossen Risiken zu übernehmen, den
die Erstversicherungsgesellschaften - vor allem solche,
die auf nationaler oder regionaler Basis tätig
sind - nicht allein tragen können. Der Rückversicherer
stellt das Gleichgewicht wieder her, indem er die Risiken
weltweit und über lange Zeiträume streut.
Die SwissRe hat mehrere ausgezeichnete Publikationen
zum Thema Erdbeben veröffentlicht. Auch findet
man auf der WebSite der SwissRe verschiedenste Informationen
zum Thema Erdbeben.
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Die Münchener Rück
befasst sich seit Jahrzehnten mit der geowissenschaftlichen
Bewertung von Naturkatastrophengefahren, vor allem Erdbeben,
Sturm und Überschwemmung, und entwickelt Methoden
zu deren versicherungstechnischer Bewältigung.
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